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Sind tierversuchsfreie Produkte wirklich ohne Tierversuche?

Sind tierversuchsfreie Produkte wirklich ohne Tierversuche?

Vielfach wird in diversen Foren und Newsgroups interessierten oder auch nichtinteressierten Lesern suggeriert sie müssen Tierfutter kaufen, dass ohne Tierversuche hergestellt wurde.

Es kursieren von verschiedenen Organisationen Listen auf denen ein jeder nachsehen kann ob das Produkt seiner Wahl ohne Tierversuche hergestellt wurde. Aber sind wirklich die Produkte tierversuchsfrei die dort angegeben sind?

Wahr oder doch nur Etikettenschwindel?

Der eine oder andere wird sich sicher noch an diverse Skandale erinnern können wie die vom Eierhändler, der preiswerte Eier zukaufte und diese dann als Bio-Eier kennzeichnete und um ein vielfaches an dem Mann/Frau brachte.

Oder die Lasagne mit Rindfleisch, das sich auf einmal als Pferdefleisch enttarnte. Warum sollte dies wo anders nicht der Fall sein?

Aber was sind Tierversuche eigentlich?

Tierversuche sind nach § 7 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) definiert als Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken

  1. an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können
  2. an Tieren, die dazu führen können, dass Tiere geboren werden oder schlüpfen, die Schmerzen, Leiden oder Schäden erleiden, oder
  3. am Erbgut von Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die erbgutveränderten Tiere oder deren Trägertiere verbunden sein können.

Als Tierversuche gelten auch Eingriffe oder Behandlungen, die nicht Versuchszwecken dienen, und

  1. die zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen vorgenommen werden,
  2. durch die Organe oder Gewebe ganz oder teilweise entnommen werden, um zu wissenschaftlichen Zwecken
  3. a) die Organe oder Gewebe zu transplantieren,
    b) Kulturen anzulegen oder
    c) isolierte Organe, Gewebe oder Zellen zu untersuchen,

oder 3. die zu Aus-, Fort- oder Weiterbildungszwecken vorgenommen werden,

Nicht als Tierversuch gilt das Töten eines Tieres, soweit dies ausschließlich erfolgt, um dessen Organe oder Gewebe zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden.

Für Tierversuche muss nach § 7a TierSchG eine „Unerlässlichkeit“ bestehen. Außerdem sind sie nur für bestimmte Zwecke zulässig:

1.Grundlagenforschung,

  1. sonstige Forschung mit einem der folgenden Ziele:
  2. a) Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden bei Menschen oder Tieren,
  3. b) Erkennung oder Beeinflussung physiologischer Zustände oder Funktionen bei Menschen oder Tieren,
  4. c) Förderung des Wohlergehens von Tieren oder Verbesserung der Haltungsbedingungen von landwirtschaftlichen Nutztieren,
  5. Schutz der Umwelt im Interesse der Gesundheit oder des Wohlbefindens von Menschen oder Tieren,
  6. Entwicklung und Herstellung sowie Prüfung der Qualität, Wirksamkeit oder Unbedenklichkeit von Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln oder anderen Stoffen oder Produkten mit einem der in Nummer 2 Buchstabe a bis c oder Nummer 3 genannten Ziele,
  7. Prüfung von Stoffen oder Produkten auf ihre Wirksamkeit gegen tierische Schädlinge,
  8. Forschung im Hinblick auf die Erhaltung der Arten,
  9. Aus-, Fort- oder Weiterbildung,
  10. gerichtsmedizinische Untersuchungen.

Ferner dürfen Versuche an Wirbeltieren und Kopffüßern nach § 7a Abs. 2 Nr. 3 nur durchgeführt werden, wenn sie „im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind“.

Versuche an Menschenaffen, Wildfängen und herrenlosen oder verwilderten Haustieren

  • Tierversuche an aus der Wildnis gefangenen Tieren sind ebenso erlaubt wie an herrenlosen Haustieren. Zwar besteht auch hier ein Verbot, welches jedoch Ausnahmen zulässt, die der Experimentator lediglich beantragen muss.In Deutschland werden jedoch keine Katzen und Hunde von der Straße gefangen, um an Tierversuchslabors verkauft zu werden. Das liegt schon allein daran, dass die Experimentatoren für ihre Versuche, die unter konstanten Laborbedingungen stattfinden, Tiere mit bekannter Herkunft und Eigenschaften bevorzugen und daher das Interesse an herrenlosen Haustieren nicht vorhanden ist.

Einhaltung des Tierschutzgesetzes?

IMG_2143Ist ein Tierversuch erst einmal genehmigt, gibt es keine wirksame Kontrolle. Jede Tierversuchseinrichtung muss nach § 10 des Tierschutzgesetzes einen sogenannten Tierschutzbeauftragten benennen, der verpflichtet ist „in besonderem Maße auf den Schutz der Tiere zu achten”. Da diese Person aber von dem jeweiligen Tierversuchsinstitut angestellt ist, kann von einer unabhängigen Kontrolle nicht die Rede sein.

Für die Kontrolle der Einhaltung der Tierversuchsvorschriften ist die zuständige Behörde (meist im regionalen Ordnungsamt oder Regierungspräsidium angesiedelt) zuständig. Kontrollen sollen nach § 16 des Tierschutzgesetzes regelmäßig erfolgen, vorgeschrieben ist eine Kontrolle jedoch nur mindestens alle drei Jahre. In Einrichtungen mit Primaten muss einmal jährlich eine Besichtigung erfolgen. Es bleibt zudem der Behörde überlassen, ob sie ihre Besuche vorher ankündigt.

Gesetzlich vorgeschriebene Tierversuche

In rund 20 deutschen und EU-Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien sind Tierversuche vorgesehen, z.B. im Arzneimittelgesetz, Chemikaliengesetz, Futtermittelgesetz, Gentechnikgesetz, Infektionsschutz-Gesetz, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, Pflanzenschutzgesetz oder Tierseuchengesetz.

Gesetzlich vorgeschriebene Tierversuche sind nicht genehmigungs-, sondern nur anzeigepflichtig.

Schön dass so Seiten wie z.B. Peta dann behaupten es gibt keine gesetzliche Grundlage für Tierversuche. Doch die gibt es eben sehr wohl siehe diverse EU-Gesetze. Was hier aber schlimmer ist, die sind nur anzeigenpflichtig. Das heißt es wird hier von keiner Ethikkommision geprüft ob das wirklich sinnvoll, notwendig etc. ist.

Tierversuche im Berliner Wasserbetrieb

Wusstet Ihr z.B. das in den drei großen Wasserwerken, die das Berliner Wasser an die Haushalte der Stadt weiterleiten arbeiteten nicht nur Menschen sondern jahrelang auch Tiere um genau zu sein: 36 Moderlieschen, nur wenige Zentimeter große Fische, testeten jahrelang die Qualität des Trinkwassers.

Um Geschmack ging es dabei allerdings nicht: Die Moderlieschen, die sehr sensibel auf Wasserveränderungen reagieren, ergänzten erfolgreich die Messinstrumente, die physikalische und chemische Eigenschaften des Wassers messen – Temperatur und PH-Wert zum Beispiel.

“Das Berliner Wasser ist eines der am besten untersuchten Wasser weltweit”, sagte einst Jens Feddern, Leiter Wasserversorgung bei den Berliner Wasserbetrieben. 30 000 Proben würden jedes Jahr genommen und untersucht. Allerdings, so Feddern, gebe es Messungen, deren Ergebnis erst nach 24 oder gar 48 Stunden feststeht – beispielsweise, wenn Keime nachgewiesen werden sollen. “Nach so langer Zeit ist das Wasser natürlich längst von den Berlinern verbraucht”, sagte Feddern. Im Falle eines terroristischen Anschlages oder bei Verunreinigungen aus dem Grundwasser müsste sofort reagiert werden können.

Dafür gab es die Moderlieschen. Sie lebten in kleinen Aquarien, durch die ein wenig Trinkwasser hindurchgeleitet wurde. “Die Fische wurden ständig von Kameras überwacht. Veränderte sich bestimmte Parameter des Wassers, veränderten sie auch ihren Schwimmstil – sie schwimmen höher oder niedriger als sonst”, sagte der Wasserexperte.
“Das Ganze gilt als Tierversuch und musste von den Behörden genehmigt werden”, sagt Feddern. Zoologen und Biologen überwachen deshalb den Einsatz der Fische, auch das Landesamt für Gesundheit und Soziales wurde eingeschaltet und eine Ethikkommission angehört. Und da die Moderlieschen auf der Liste der bedrohten Tierarten stehen, wurde ihr Einsatz lediglich für die Dauer von drei Jahren genehmigt.

Ihr werdet euch nun berechtigt fragen wieso gilt dies als Tierversuch? Nun, aus dem einfachen Grund – dies ist deutlich im Tierschutzgesetzt §7 Pkt. 1 definiert:

  1. an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können

Die Fische hätten durch eventuelle Verunreinigungen Leiden oder Schäden davon tragen können, hätten…..nicht haben(!).

Somit stellt sich mir die Frage, aller Fragen – wie wahrheitsgetreu wurden die Fragenbögen, die diverse „Tierrechtsorganisationen“ von den Futtermittelherstellern ausgefüllt?

Verträglichkeit- und Akzeptanztests sind per se und Definition ja auch Tierversuche, weil sie ja mit Schäden und Leiden verbunden sein könnten.

Wurden dies in der Auswertung berücksichtigt, wurde dies konkret hinterfragt? Ich bin ehrlicherweise sehr neugierig und würde so einen Fragebogen und die dazugehörende Auswertung gerne einmal näher betrachten.

Sollte hier also jemand mitlesen, der dafür zuständig ist. Immer her damit.

Und falls ihr euch nun fragt wo dieser Blogbeitrag hinführt…..wartet ab, in den nächsten Tagen kommen weitere Beiträge online und schon bald werdet ihr wissen, warum ich diesen Beitrag hier verfasst habe :-)

Ein Gedanke zu „Sind tierversuchsfreie Produkte wirklich ohne Tierversuche?

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