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Kastration und Kennzeichnungspflicht in Worms

Der Wormser Stadtrat hat bei nur zwei Gegenstimmen die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigänger-Katzen beschlossen.Die Nibelungenstadt ist damit die erste Kommune in Rheinland-Pfalz, die eine solche Bestimmung in ihre Gefahrenabwehrverordnung aufnehmen wird. Die übergeordnete Behörde, die Dienstleistungs- und Aufsichtsdirektion Trier (ADD), hatte schon im Vorfeld erklärt, sollte die Stadt die Kastrationspflicht in die Gefahrenabwehrverordnung aufnehmen, diese neue Satzung wegen juristischer Bedenken nicht zu genehmigen. Oberbürgermeister Michael Kissel erklärte dazu in der Sitzung. „Man kann sich über derlei fein ziselierte juristische Bedenken auch hinwegsetzen – wir machen uns selbst auf den Weg“. Denn Tierschutz sei in diesem Fall auch ein Thema der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.


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