Freilaufende Katzen müssen in ……..
Bramsche bald kastriert und gekennzeichnet werden
Bramsche. Die Halter frei laufender Katzen sind künftig verpflichtet, ihre Tiere kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Eine entsprechende Verordnung hat am Montag der Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung einstimmig verabschiedet.
Die Verordnung, über die längere Zeit diskutiert worden war, tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft. Mit diesem Vorlauf, so meinte Erster Stadtrat Ulrich Willems in Übereinstimmung mit den Mitgliedern des Ausschusses, „haben sowohl die Verwaltung als auch die Katzenhalter genügend Vorlauf, sich auf die neuen Regelungen einzustellen.“
Diese sehen vor, dass die Halter frei laufender Katzen ihre Tiere von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen zu lassen. Außerdem müssen die Katzen in einer Datenbank wie „Tasso“ oder dem „Deutschen Haustierregister“ registriert werden.
Als Halter gilt der Verordnung zufolge auch, wer eine frei laufende Katze „regelmäßig Futter zur Verfügung stellt“.
Gegenüber den ursprünglichen Entwürfen reduziert wurde die Bußgeld-Androhung bei Verstößen gegen die Verordnung. War zunächst eine Maximalzahlung von 5000 Euro vorgesehen, kann diese laut dem jetzigen Beschluss lediglich 1500 Euro betragen. Ausschuss-Mitglied Imke Märkl (CDU) erklärte für die Neue Mehrheit: „Wir können keine Verordnung verabschieden, die den Bürger mit einer solch drakonischen Strafe bedroht hätte. 1500 Euro sind auch schon sehr viel.“ Die SPD erklärte sich damit einverstanden. An die Höchstgrenze, so meinte Markus Wahlers, werde es ohnehin nur „in extremen Ausnahmefällen“ gehen.
Überein kamen die Parteien auch, die Verordnung zunächst mit einer Geltungsdauer von zehn Jahren zu versehen. „Dann können wir überprüfen, welchen Nutzen die Maßnahmen tatsächlich gebracht haben“, begründete Märkl.